Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • 1 Gegenstand der Geschäftsbedigungen

Gegenstand der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist die Fahrzeugaufbereitung, insbesondere das Reinigen, Pflegen an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit dies gesetzlich zulässig ist..

Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedigungen der AA-Car Paint Care erbracht.

Der Kunde erteilt den Auftrag gem. Preisliste / Angebot und die Fahrzeugaufbereitung nimmt den Auftrag zu nachfolgenden Bedingungen an:

  • 2 Terminvereinbarungen
  1. a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich im gegenseitigen Einverständnis beider Geschäftsparteien geschlossen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden.

Dieser Service ist unverbindlich und seine Ausführung und Berechnung richtet sich nach der Auftragslage der Fahrzeugaufbereitung.

  1. b) Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der

Fahrzeugaufbereitung / Reinigung / Pflege eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen. ( Oder einen schriftlichen Auftrag per Email zu übersenden. )

  • 3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
  1. a) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens zwei Werktage vor dem Ausführungsdatum dieser Termin von einer Seite der

Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

  1. b) Bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig für nichtig erklärt werden.
  2. c) Schadenersatzansprüche ergeben sich aus § 3 a), nicht aber aus § 3 b) kann die AA-Car Paint Care eine Verdienstausfallpauschale von € 100,- erheben.
  3. d) Bei erheblichen Verspätungen, die unseren Arbeitsablauf in außerordentlichen Zeitmaß beeinträchtigen und die durch den Kunden verursacht wurden, behalten wir uns das Recht vor, nach

Absprache einen neuen Termin zu vergeben, den Fertigungszeitpunkt zu verschieben oder den Termin, wenn machbar einzuhalten und gegebenenfalls dafür einen Eilzuschlag zu berechnen.

  • 4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarung
  1. a) Im Regelfall BAR ohne Abzug bei Abholung.
  2. b) Ausnahmefälle sind möglich, müssen jedoch zur Rechtsgültigkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden.
  3. c) Gewerbliche Auftraggeber (Anbietern), die unsere schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen, ist das Zahlungsziel 3 Tage (wöchentlich) zu entrichten.
  • 5 Reklamationen
  1. a) Ein Anspruch auf Nachbesserung im Bereich Fahrzeugaufbereitung / Pflege kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig bei der Fahrzeugaufbereitung / -reinigung liegt und kein

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Kunden vorliegt.

  1. b) Bei berechtigten Reklamationen hat die Fahrzeugaufbereitung für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen.
  2. c) Reklamationen bzgl. der Fahrzeugaufbereitung sind unverzüglich vom Kunden anzuzeigen und unterstehen der Dokumentationspflicht ( Bilder ).
  3. d) Felgen Reparaturen dienen nur zu kosmetischen Zwecken. Technische Eigenschaften wie Rundlauf oder Höhenschlag werden nicht überprüft. Vergewissern Sie sich im Vorfeld ob es sich bei Ihrem

Schaden um eine reine kosmetische Aufbereitung handelt.

  • 6 Haftung und Garantie
  1. a) Die Fahrzeugaufbereitung AA-Car Paint Care, übernimmt die Haftung bei Schäden, die durch ihre Arbeit am Fahrzeug vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch unsachgemäßen Umgang mit dem

Fahrzeug verursacht werden, ( außer § 6 b, c, d ).

  1. b) Die Fahrzeugaufbereitung übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände.
  2. c) Bei Lackschäden, die durch die Fahrzeugaufbereitung verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeitete Lacke,

Kratzer, ect. kann die KFZ – Aufbereitung und deren Mitarbeiter nicht zur Verantwortung bzw. zu Schadenersatzansprüche herangezogen werden.

  1. d) Bei beschädigtem Autozubehör wie. z.B. schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegeln, nicht fachgerecht angebrachtem Interieur und Zubehör, die durch die KFZ Aufbereitung und deren

Mitarbeiter beschädigt oder zerstört wird und keine eindeutige Schuld bei der Fahrzeugaufbereitung und deren Mitarbeiter nachzuweisen ist, wird nicht für Ausgleich gesorgt, siehe § 5 b.

  1. e) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken und Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen

führen. Der Kunde akzeptiert mit dem AGB diese möglichen Schäden zu seiner Last.

  1. f) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren und durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen,

siehe § 6 b, c, d.

  1. g) Ist von vornherein zweifelhaft, ob ein bestimmter Erfolg überhaupt erreicht werden kann, so wird nur die zur Verfügungsstellung der Dienste und nicht deren Erfolg geschuldet. Über diesen

Zustand wird der Kunde schon im Beratungsgespräch spätestens vor Beginn der Durchführung soweit dies vorher absehbar ist informiert.

  1. h) Motor- und Motorraumwäsche wird nur auf Kundenwunsch durchgeführt. Hierbei wird keine Gewährleistung seitens der Fahrzeugaufbereitung durch Feuchtigkeitseintritte entstehende

Folgeschäden übernommen.

  1. I) Sollten feuchtigkeitsempfindliche Einbauten wie Mobilfunkgeräte, Hifi – Anlagen oder Zubehör, Alarmanlagen o. ä. im Fahrzeug befindlich sein, so behalten wir uns Einschränkungen der

Reinigungsleistung vor.

  1. j) Über diese Elektrobauteile ( siehe I ) ist der Kunde verpflichtet, im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten dem Auftraggeber Mitteilungen zu machen, sofern deren Lage nicht im Sichtbereich ist.

Andernfalls können hier keinerlei Schadensansprüche geltend gemacht werden.

  1. k) Bei einem Schadensfall ist unverzüglich eine Bilddokumentation vom beschädigten Gegenstand zu erstellen.
  2. l) Der Schaden ist unverzüglich nach Kenntnisnahme durch den Kunden vor Ort dem Mitarbeiter der Fahrzeugaufbereitung zu reklamieren.
  3. m) Später beanstandete Schäden die durch ein späteres Ereignis eingetreten sein könnten, werden nicht anerkannt.
  • 7 Formalitäten und schriftliche Absicherung
  1. a) Bevor die Arbeit am Fahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom Kunden der Auftrag zu unterzeichnen.
  2. b) Mit seiner Unterschrift erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) bzw. die auf dem Auftrag vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen an.
  • 8 Preise / Pauschalpreise
  1. a) Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Fahrzeuges vor Beginn der Reinigung .
  2. b) Preisangaben auf Informationsunterlagen der Fahrzeugaufbereitung dienen lediglich zur Orientierung und tatsächliche Endpreise können ja nach Verschmutzungsgrad des Fahrzeuges von der

Preisliste abweichen.

  1. c) Die entgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeit festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
  2. d) Pauschalpreisvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar. Sie gelten jeweils für die Dauer von 2 Wochen. Pauschalpreisvereinbarungen können ohne Angaben von Gründen von einer der

beiden Parteien gekündigt werden.

  1. e) Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf dem Auftrag bzw. der Preisvereinbarung bzw. des zugrunde liegenden Angebotes. An unsere Angebote halten wir uns bei

Auftragserteilung 2 Wochen gebunden.

  1. f) Bei starken Verschmutzungen wie z. B. Tierhaare, Fäkalien, Farben, etc. kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, unabhängig von vorausgegangenen Preisvereinbarungen.
  2. g) Mehr- oder Sonderleistungen werden dem Kunden in Form unserer Stundensätze / Materialpreis (54,90 €/ Std. netto ) für Aufbereitung in Rechnung gestellt.
  3. h) Fahrzeugüberführung / Hol – und Bringservice werden auf Kundenwunsch gegen gesonderte Berechnung durchgeführt. Für diesen Service besteht eine Haftpflichtversicherung seitens der KFZ

Aufbereitung.

  1. I) Die Fahrzeugaufbereitung haftet für Schäden bei der Fahrzeugüberführung nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Fahrzeugaufbereitung oder deren Mitarbeiter ( Fahrer )

verursacht wurde. Das Fahrzeug ist durch eine Betriebshaftpflicht ausreichend versichert.

  • 9 Dienste
  1. a) Die Firma AA-Car Paint Care, bietet einen Dienst der Hol und Bringservice im Umkreis (GPS) von 10 km gratis, an.
  2. b) Die einfache Wegstrecke der Transport/Überführungskosten werden ab den 11. km mit 1€ pro km berechnet.
  • 10 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  1. a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedigungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen Geschäftsparteien getroffen wurden.
  2. b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu fassen.
  3. c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder Teile der Geschäftsbedigungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
  • 11 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Regelungen dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so werden die anderen hiervon nicht berührt. An dieser Stelle der unwirksamen oder

lückenhaften Bestimmung oder Regelung soll eine Regelung treten, so wie es beide Parteien auf Auftragserteilung beabsichtigt haben oder diese den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten

kommt. Als Gerichtsstand ist Lichtenfels vom Sitz der KFZ Aufbereitung zwischen den Parteien vereinbar